Rentenberatung Bodensee: Mit uns sorgen Sie sorglos vor

Obwohl das Thema Altersvorsorge nicht immer ganz oben auf der persönlichen Agenda steht, so ist die finanzielle Absicherung des Ruhestandes heute sowohl für junge als auch für ältere Menschen wichtiger denn je. Während junge Menschen stark von staatlichen Förderungen und dem frühen Einstieg in Vorsorgemodelle profitieren, liegt bei den älteren Erwerbstätigen der Fokus stark auf den Themen Frührente, Geltendmachung von Rentenanspruchszeiten und der Gestaltung freiwilliger Beitragszahlungen. Egal, in welcher Situation Sie sich befinden, unsere Rentenberater erarbeiten zusammen mit Ihnen Ihr individuelles Vorsorgepaket und stehen Ihnen auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Sozialgerichten, Landessozialgerichten oder Versicherungsträgern juristisch beratend zur Seite. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auch im Bereich der Durchsetzung von Erwerbsminderungsrenten. Wir bereiten Sie auf die erfolgreiche Stellung einer Erwerbsminderungsrente vor und vertreten Sie im Streitfall bis zum Landessozialgericht. Daneben werden wir für Sie auch bei der Österreichischen und Schweizer Rentenversicherung tätig.

Rentenberater – Ihre unabhängige Alternative zu Jurist und Kostenträger

Nur wenige Bürger wissen, dass neben Voll-Juristen mit dem Fachbereich Sozialrecht und der Deutschen Rentenversicherung als Kostenträger auch unabhängige Rentenberater alle Fragen rund um das Thema gesetzlichen Sozialversicherung und Rentenversicherung beratend und vertretend tätig werden dürfen. Dabei fallen Rentenberater unter das Rechtsdienstleistungsgesetz (§ 10 Abs. 4). Rentenberater dürfen im Rentenrecht, Kranken- und Pflegerecht, Schwerbehindertenrecht sowie der gesetzlichen Unfallversicherung tätig werden. Der Versicherungsberater ist bei der IHK gem. § 34 GeWo registriert. Der Unterschied zu Versicherungsvertretern und -maklern liegt darin, dass Versicherungsberater gem. § 34 GewO in jedem Fall unabhängig und neutral arbeiten muss. Versicherungsberater haben keine Verträge mit Versicherungen und dürfen auch nicht mit Maklern zusammenarbeiten. Bei uns können Sie keine Versicherung abschließen. Das heißt, die Aufgabe der Versicherungsberater bezieht sich ausschließlich auf die Beratung und nicht auf den Verkauf von Versicherungen. Um diese Unabhängigkeit zu gewährleisten sind Rentenberater und Versicherungsberater in ihrer Rechtsdienstleistung Anwälten gleichgestellt, sodass Sie auch nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz entlohnt werden.