Sozialrecht – Für jeden Fall gut gewappnet
Aus versicherungsrechtlicher Sicht umfasst das deutsche Sozialrecht sowohl die Bereiche der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung als auch die der gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung sowie das Rehabilitation- und Schwerbehindertenrecht. Zudem zählen ferner die Künstlersozialversicherung und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zur sozialen Versicherungsgesetzgebung in Deutschland. All diese gesetzlichen Pflichtversicherungen zielen darauf ab, dass Erwerbstätige in jedem Fall sozial abgesichert sind. Daraus ergibt sich eine enge Verzahnung der einzelnen Versicherungsgebiete miteinander. Als Experten für Sozialrecht setzen wir uns tagtäglich mit den feinen Facetten des deutschen Sozialversicherungssystems auseinander und können Ihnen daher nicht nur eine umfassende und Sozialrechtsberatung bieten, sondern auch so manchen wertvollen Rat geben, um Ihre persönliche Soziallage nachhaltig zu optimieren. Ebenso beraten und vertreten wir Sie im Bereich der privaten Altersvorsorge und der privaten Kranken-und Pflegeversicherung, Als Rentenberater werden wir gegenüber den Krankenkassen, Pflegekassen, Berufsgenossenschaft, der Rentenversicherung und dem Versorgungsamt tätig und vertreten Sie bei Klagen vor dem Sozialgericht und Landessozialgericht. Auch im sozialen Entschädigungsrecht sind wir für Sie tätig. Ob nach dem Bundesversorgungsgesetz oder dem Opferentschädigungsgesetz, wir setzen Ihre Leistungsansprüche durch.
Maßgeschneiderte Rentenberatung für Sie
Ein Blick in Ihre eigene Vita verrät: Auch Sie sind als Erwerbstätiger Teil des deutschen Sozialsystems und haben als Beitragszahler schon Bekanntschaft mit den einzelnen Sozialversicherungen gemacht. Doch was passiert eigentlich, wenn der Versicherungsfall eintritt? Gerade der Bereich der finanziellen Absicherung im Todes-, Schadens- oder Pflegefall bedarf eines besonderen Augenmerks. Ob Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Pflege von Angehörigen oder deren Tod, damit Sie in jedem Fall gut abgesichert sind, beraten wir Sie zu allen Angelegenheiten der Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung. Aber auch bei der Durchsetzung von Renten, wie Früh-, Schwerbehinderten- oder Witwenrenten, stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite. Benötigen Sie hingegen einfach nur fachkundige Informationen und Tipps zum Thema, dann vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit unseren Rentenberatern.
In Ihrem Namen übernehmen wir zudem folgende Aufgaben:
- Kontenklärung
- Stellen von Rentenanträgen
- Geltendmachung von rentenrechtlichen Zeiten
- Durchsetzung richtiger Einstufung nach dem Fremdrentengesetz
- Betriebsrenten und berufsständische Versorgungen